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AGB´s von Mecky-Music®, allgemeine Geschaeftsbedingungen Dj Hannover |
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AGB´s von Mecky-Music®, allgemeine Geschaeftsbedingungen Dj Hannover
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch eine Kopie abfordern. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mecky-Music® Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Burkhard Schulz (Mecky-Music®), nachfolgend nur Mecky-Music® genannt, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass Mecky-Music® seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.
Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in voller Höhe der fest-gelegten Gage fällig. Im Falle von ersatzlosen Stornierungen seitens des Veranstalters wird eine Konventionalstrafe gemäß folgender Staffelung fällig : bei Absage bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 %; bei Absage von 29 bis zu 11 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 %; bei Absage unter 11 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % der vereinbarten, reinen Gage fällig. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
Mecky-Music® verzichtet auf die Zahlung der Konventionalstrafe, wenn der Kunde aufgrund eines Todesfalles ersten Grades in der Familie von dem Vertrag zurücktritt.
Mecky-Music führt zumeist Veranstaltung mit open end durch. Bei allen Arten von Veranstaltungen beendet der Auftraggeber die Feier und verabschiedet sich offiziell von seinen Gästen per Microfon-Durchsage. Auf gar keinen Fall möchte Mecky-Music beim Publikum als Buhmann erscheinen, der die Feier beenden möchte oder gar zwischen die Fronten: Location/ Gastgeber/Gäste geraten.
Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch Mecky-Music® fällig werden können.
Der Kunde haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn selbst, dessen Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen sowie für Schäden, die durch Steckvorrichtungen entstehen, die nicht den gängigen VDE-Vorschriften entsprechen. Auch bei Schäden dieser Art, die zu Veranstaltungsbeginn entstehen, wird stets die volle Gage fällig.
Für eventuelle Gehörschäden bei den Musikbestellern, Gästen und Servicekräften über- nimmt Mecky-Music® generell keine Haftung. Bitte halten Sie Kleinkinder von den Boxen fern!
Der Musiker oder Moderator ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Gäste können insofern Einfluss nehmen, das Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
Mecky-Music® ist in der Auswahl seiner Musiker oder Moderatoren für die Veranstaltung frei. Grundsätzlich aber treten die in der Auftragsbestätigung namentlich genannten Musiker oder Moderatoren für die festgelegte Veranstaltung auf. Infolge von Krankheit oder anderer höheren Gewalten verpflichtet sich Mecky-Music® , einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Die Anlage, die von Mecky-Music® gestellt wird, ist ausgerichtet für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen im Saal. Für Großveranstaltungen kann Mecky-Music® gegen Aufpreis entsprechendes Equipment zusätzlich anmieten oder der Veranstalter selbst stellt entsprechendes Equipment.
Bezahlung der Gage der in Anspruch genommenen Dienste erfolgt spätestens am Ende der Veranstaltung in bar. Die Summe darf max. mit 100 EUR-Noten beglichen werden.
Bei Aufträgen, die durch den 'Dj-Notruf' zustande gekommen sind, können wir bei Neukunden nur mit geleisteter Vorkasse direkt vor dem Aufbau tätig werden!!
Die Mitarbeiter von Mecky-Music® erhalten alle Speisen und Getränke in normalem Umfang vom Veranstalter. Der Zeitpunkt der Speiseneinnahme wird nicht durch den Wirt, sondern durch den Veranstalter festgelegt.
Mündliche Nebenabreden sind nichtig und werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Hannover.
Hannover, 29. Juni 2008
Mecky-Music® Service ist die Leistung, die wir bieten.
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 29. Juni 2008 )
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